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Medien erklärt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Rundfunkbeitrag

Die Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrages nahm Ende letzten Jahres erneut an Fahrt auf. Da nicht alle Bundesländer der Anhebung des Beitrages um 86 Cent zustimmten, müssen neue Lösungen und Kompromisse bedacht werden. Wir wollen euch heute erklären, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt ist und wofür jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag bezahlen muss.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem. Es gliedert sich in den privaten Rundfunk, welcher größtenteils durch Werbung finanziert wird, und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch den Rundfunkbeitrag erst sendefähig wird. Seit 1948/49 wird der Begriff „öffentlich-rechtlich“ für den demokratischen Rundfunk (damals in den Westzonen Deutschlands) gebraucht.

Rundfunkstaatsvertrag

In Abgrenzung zu privaten Sendern haben die öffentlich-rechtlichen Programme bestimmte Aufgaben, welche im Rundfunkstaatsvertrag geregelt sind. Demnach sollen die Sender unabhängige Informationen für die Allgemeinheit frei zugänglich machen – es wird sozusagen eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen gesichert. Der Rundfunkstaatsvertrag wird fortlaufend aktualisiert und wurde zuletzt 2018 zum 21. Mal angepasst. In Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist geregelt, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung aller Bürger:innen dienen sollen. Das ist der sogenannte Programmauftrag. Dabei ist es wichtig, dass alle Formate inhaltliche Vielfalt bieten und flächendeckend empfangen werden können. So ermöglichen die Regelungen den Prozess der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk allen Bürger:innen frei zugänglich ist, zahlt jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag, sofern keine Befreiung (z. B. durch BAföG-Berechtigung) vorliegt. Durch die Finanzierung mittels Rundfunkbeitrag sind die öffentlich-rechtlichen Programme frei von kommerziellem Einfluss und unabhängig vom Staat. Die monatliche Gebühr von 17,50€ wird seit 2013 dem „ARD ZDF Deutschlandradio-Beitragsservice“ entrichtet. Funfact: Bis 2015 waren es 17,98€ – der Beitrag wurde also schon einmal gesenkt. 

Zusammensetzung des Betrags

2019 wurde rund 8 Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlt, wovon laut Jahresbericht knapp 5,8 Milliarden Euro den Landesrundfunkanstalten der ARD, rund 2 Milliarden Euro dem ZDF und rund 230 000 Euro dem Deutschlandradio zugute kamen. Das heißt, jeder Haushalt in Deutschland zahlt monatlich 12,31€ für die ARD und die zugehörigen Landesrundfunkanstalten, 4,36€ für das ZDF, 50 Cent für das Deutschlandradio sowie 33 Cent für die Landesmedienanstalten. Ein Großteil dieser Kosten fließt in das Programm sowie ins Personal.

Laut den öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (kurz: KEF, unabhängiges Sachverständiger-Gremium) ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages zwingend erforderlich, um den Programmauftrag weiterhin erfüllen zu können. Eine finale Entscheidung zu dieser Debatte steht bisher aus (Stand: 19.01.2021). 

Falls ihr mehr zum Thema Rundfunkbeitrag erfahren wollt, schaut gerne hier vorbei: 

https://www.ard.de/home/Oeffentlich_rechtlicher_Rundfunk/458368/index.html

https://kef-online.de/de/startseite/

https://www.rundfunkbeitrag.de/

Was der Rundfunkbeitrag ist, wisst ihr jetzt also. Sagen euch Nachrichtenwerte schon was? Wenn nicht, lest doch gerne in unserem Beitrag dazu nach!